Familienrecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Axel Dietrich (Fachanwalt für Familienrecht) seit Beginn seiner Tätigkeit im Jahr 1994 ist das Familienrecht. Rechtsanwalt Dietrich berät und vertritt Sie vom Abschluss eines Ehevertrages über alle anlässlich der Trennung auftretenden Probleme (Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Klärung der Rechtsverhältnisse an Bankkonten, Zuweisung der Ehewohnung, Gesamtschuldnerausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, Gewaltschutzverfahren) bis hin zum Scheidungsverfahren unter Einschluss des Zugewinnausgleichs und anderer güterrechtlicher Verfahren, nachehelichen Unterhalts und des Versorgungsausgleichs sowie eventuell nachfolgenden Verfahren, z.B. betreffend den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich oder die Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen. Die Erstellung von Vorsorgevollmachten gehört ebenso zu seinem Leistungsspektrum wie die Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen aller Art, auch zum Beispiel des Unterhalts für Eltern, wenn diese im Alter z.B. aufgrund einer notwendigen Heimunterbringung bedürftig werden.

Dabei ist es stets das Bemühen von Rechtsanwalt Dietrich, Ihre Interessen umfassend – auch im Hinblick auf „weiche“ Ziele, die gerade im Familienrecht im Hinblick auf die persönlichen Beziehungen zum Gegner häufig bestehen – umfassend zu erfassen und dann in enger Abstimmung mit Ihnen außergerichtlich und notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Rechtsanwalt Dietrich vertritt Sie bundesweit nicht nur in erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht, sondern auch in zweiter Instanz vor allen Oberlandesgerichten.
Vielfältige weitere Informationen zu Einzelfragen des Familienrechts und des Leistungsspektrums von Rechtsanwalt Axel Dietrich finden Sie unter folgendem Link: www.rechtsanwalt-axel-dietrich.de/familienrecht.html