Kosten
Die anwaltliche Tätigkeit ist als Dienstleistung zu vergüten. Die Rechtsgrundlage hierzu ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Welche Kosten auf Sie zukommen können und ob diese letztlich von Ihnen zu tragen sind, ist erfahrungsgemäß von besonderem Interesse. Daher gehört es nach unserem Selbstverständnis zu jedem korrekt geführten Mandat, auch hier schon zu Beginn des Mandatsverhältnisses offen über die Kostenfrage zu sprechen.
Dies erfasst sowohl die Fragestellung, ob Sie Beratungs-oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können, wie auch die Frage, ob gegebenenfalls mit einer Kostenerstattung durch die Gegenseite oder eine Rechtsschutzversicherung zu rechnen ist. Falls Sie selbst persönlich kostentragungspflichtig bleiben, ist zu klären, ob das Mandat auf der Basis der gesetzlichen Regelgebühren oder einer Stunden- oder Festpreishonorarvereinbarung wirtschaftlich vertretbar geführt werden kann. Auch hier können Sie auf unsere Offenheit zählen.