Leistungsspektrum

Als spezialisierte Anwaltskanzlei vertreten wir Sie nicht nur in unseren Spezialgebieten Arbeitsrecht und Familienrecht, zu welchen Sie auf den Seiten zum Arbeitsrecht und Familienrecht ausführliche Informationen erhalten.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in Rechtsgebieten, die zur Allgemeinpraxis eines Rechtsanwalts gehören, wie dem allgemeinen Zivilrecht und dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Sprechen Sie uns an. Fällt Ihr Problem nicht in das von uns bearbeitete Tätigkeitsspektrum, werden wir uns bemühen, Ihnen einen Kollegen mit geeigneter Spezialisierung zu empfehlen.