Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwalt Axel Dietrich ist seit 1994 stets auch als Verteidiger im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig gewesen.
Er vertritt Sie von der Einleitung eines Strafverfahrens oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Häufig gelingt es ihm, solche Verfahren zur Einstellung zu bringen. Lässt sich eine Anklageerhebung nicht vermeiden, vertritt er Sie nicht nur im erstinstanzlichen Verfahren, sondern bei Bedarf auch im Berufungsverfahren oder Revisionsverfahren/Rechtsbeschwerdeverfahren.